Algemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01.08.2020

  1. ALLGEMEINES
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen von Fabian Kappeler Film & Photo, wenn nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Mit der Buchung bzw. Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten die AGB als gelesen und akzeptiert. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.Die AGB dienen der Definition einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Filmemachers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.“Filme” & “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle von Fabian Kappeler Film & Photo hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (BluRay, digitale Filmdaten, digitale Fotodateien, Prints, sonstigen Speichermedien,usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von Fabian Kappeler Film & Photo gelieferten Film- und Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne vom Urheberrechtsgesetz handelt.

    Fabian Kappeler Film & Photo ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Filme und Fotografien gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung für Film und Fotografie sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung in Erstellung und Nachbearbeitung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

  2. BILDRECHTE / FILMRECHTE

    2.1 URHEBERRECHT
    Fabian Kappeler Film & Photo steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Filmen und Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.2.2 NUTZUNGSRECHTE
    Fabian Kappeler Film & Photo überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den fertiggestellten Filmen & Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die kommerzielle Nutzung innerhalb des vorgesehenen Rahmens, beziehungsweise den im Leistungsvertrag aufgeführten Einsatzorten / geplanten Veröffentlichungen der Filme und Fotos.

    Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Film-/Bilddaten im Nachhinein im Rahmen anderer Projekte – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Filmemacher erfolgen. Diese weitergehende Nutzung ist dem Filmemacher angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.

    Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Filme und/oder Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch Fabian Kappeler Film & Photo. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.

    Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.

    2.3 NAMENSNENNUNG
    Als Urheber hat Fabian Kappeler Film & Photo das Recht, bei Veröffentlichungen von Fotografien und Filmen genannt zu werden. Macht Fabian Kappeler Film & Photo von dem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung, zur Forderung von Schadenersatz in Höhe des Honorars.

    Macht Fabian Kappeler Film & Photo von der Namensnennung, falls entsprechend in der Nutzungsrechte-Übertragungsvereinbarung definiert, gebrauch, ist der Auftraggeber bei all seinen Veröffentlichungen folgende Worte unter dem Film / Foto zu erwähnen: “by Fabian Kappeler Film & Photo / www.fabiankappeler.com”.

    2.4 ÜBERTRAGBARES MATERIAL
    Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Film- und/oder Fotomaterial in hochauflösenden Formaten, sprich den fertigen Film, die fertig bearbeiteten Fotos. Filme werden entsprechend des Rohmaterials in mindestens 1080p als mp4-Daten geliefert, soweit im Leistungsvertrag nicht anders geregelt.

    Fotos werden als hochauflösende JPG-Dateien geliefert, soweit im Leistungsvertrag nicht anders geregelt.

    Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung der digitalen Film- und Fotodaten erfolgt in der Regel für 12 Monate auf Festplatten. Die Aufbewahrung erfolgt jedoch ohne Gewähr.

    Rohdateien (RAW, ProRes etc.) und unbearbeitetes Bildmaterial werden dem Auftraggeber grundsätzlich nicht abgegeben. Dieses bleibt alleiniges Eigentum von Fabian Kappeler Film & Photo.

    2.5 REFERENZEN
    Als Urheber wird Fabian Kappeler Film & Photo das Recht eingeräumt, eine Auswahl der Film- und/oder Fotodateien zu Werbezwecken beziehungsweise als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen (z. B. Website,

    Social Media, Printmedien, Wettbewerbe, Inserate, Internetseiten, etc.).

    Die Art der Präsentation (Wasserzeichen, Rahmen, Bearbeitung etc.) ist Sache von Fabian Kappeler Film & Photo. Fabian Kappeler Film & Photo hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Printmedien), bei Ausstellungen, Werbung, Gesprächen und Präsentationen mit potentiellen Auftraggebern, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische / filmische Arbeit hinzuweisen.

  3. VERGÜTUNG3.1 OFFERTEN / PREISE / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
    Von Fabian Kappeler Film & Photo erstellte Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 30 (dreissig) Tagen.

    Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Fabian Kappeler Film & Photo ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig.

    Für die Herstellung der Filme und Fotos wird anhand eines vorher kalkulierten und mit dem Auftraggeber ausgehandelten Aufwands (Tages- & Halbtagessätze), ein Honorar vereinbart. Allfällige zusätzliche Ausgaben (Miete Equipment, Miete Location, zusätzliches Personal, Spesen etc.) variieren je nach Art des Auftrags. Bei Fotos kommt eine Bildpauschale pro gekauftes / bearbeitetes Bild in Höhe von 75CHF dazu.

    3.2 FOTOSHOOT / FILMDREH
    Nach Auftragseingang und der Unterzeichnung des Leistungsvertrages für ein Fotoshoot / Filmdreh , ist bei Aufträgen von neuen Auftraggebern eine Anzahlung (zur festen Reservierung des Termins) in Höhe von 40% der Gesamtvergütung innert 7 Tagen fällig. Erst mit Eingang des Betrages bei Fabian Kappeler Film & Photo, sowie der Unterschrift des Auftraggebers im Vertrag, gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht.

    Trifft die Anzahlung und der Vertrag wie oben genannt, nicht fristgemäß ein, so ist Fabian Kappeler Film & Photo nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet und kann den Termin anderweitig vergeben. Der Restbetrag wird innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Auftrags fällig.

    Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Fabian Kappeler Film & Photo nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Zeitrahmen anhand des geschätzten Aufwands vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand.

    Das fertige Film- und/oder Fotomaterial, wir nach der Unterzeichnung der Nutzungsrechte-Übertragungsvereinbarung durch beide Parteien, übergeben.

    3.3 ZAHLUNGSVERZUG
    Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Beträge / Rechnungen nicht spätestens 30 (dreissig) Tage nach dem Zugang der Rechnung (per Email) oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht.

    Nach einer Mahnung (berechtigt nach dem 15. Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug.

    Der Auftraggeber übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von 10.00 CHF (für die 1. Mahnung) und 20.00 CHF für die 2. (=letzte) Mahnung.

    Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.

    3.4 AUSLAGEN / SPESEN
    Folgende zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, welche nicht bereits im Leistungsvertrag inkludiert sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

    + Zusätzlich erforderliche Reisekosten wie ein Taxi zu schwer erreichbaren Orten oder zum nächsten Bahnhof (Fabian Kappeler Film & Photo reist ausschließlich per ÖV)

    + Übernachtungsspesen welche durch spontane Verlängerung eines Auftrags seitens des Auftraggebers vor Ort, erforderlich sind (Hotel,-/ Übernachtungskosten bei Verlängerungen von Fotoshoots / Filmdrehs bis nach 22.00 Uhr)

    + Weitere vor Ort anfallende, auftragsbedingte Kosten welche nicht im Honorar enthalten sind, wie Eintritte an Events etc.

  4. STORNIERUNG / TERMINVERSCHIEBUNG / VERSPÄTUNG / NICHT ERSCHEINEN

    4.1 STORNIERUNG
    Sollte ein Auftrag nach der Unterzeichnung des Vertrages und / oder nach Eingang der Anzahlung seitens den Auftraggebers storniert werden, wird ohne Ausnahme untenstehendes Honorar fällig. Die Anzahlung wird bei einer Stornierung nicht rückerstattet, es sei denn, die vereinbarte Leistung wird vom Kunden bis spätestens 3 Tage nach Auftragserteilung storniert und Fabian Kappeler Film & Photo kann innert 7 Tagen nach Eingang der Stornierung mindestens einen gleichwertigen Auftrag vereinbaren, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet.Wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrags nachweislich nicht mehr angenommen, entsteht Fabian Kappeler Film & Photo demnach ein Vermögensschaden, der mit 75% des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Reisepauschalen oder Spesen) in Rechnung gestellt wird.

    Allfällige, durch eine Stornierung entstandenen Entschädigungen gegenüber Dritten (Schauspieler, Designer, Make-up Artists etc.), welche durch Fabian Kappeler Film & Photo für den jeweiligen Auftrag gebuchten wurden, gehen zu 100% zu lasten des Auftraggebers.

    FILMDREH

    + Ab 3 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages und bis 14 Tage danach: 20 % des offerierten Angebots (für bereits geleisteten Aufwand wie Vorbereitungen und Planungen wie Storyboard, Shotlist, Erstellung Vertrag, Persönliche Treffen vorab, oder telefonische Beratung, etc.)

    + Bis 30 Tage vor dem Termin: 50 % des offerierten Angebots

    + Weniger als 30 Tage vor dem Termin und keine Abmeldung: 100 % des offerierten Angebots

    FOTOSHOOT

    + Bis 7 Tage vor dem Termin: keine Gebühr

    + Bis 12 Stunden vor dem Termin: 50% des offerierten Angebots (exkl. Bildpauschale)

    + Weniger als 12h vor dem Termin / keine Abmeldung und nicht Erscheinen zum Termin: 100% des offerierten Angebots

    4.2 TERMINVERSCHIEBUNG

    FILMDREH
    Bei Verschiebung eines gebuchten Filmdrehs durch den Auftraggeber, bleibt die bezahlte Anzahlung (Zahlung für Terminreservierung) bei Fabian Kappeler Film & Photo und wird nicht zurück erstattet.

    Der Ersatztermin bzw. das Verschiebedatum gilt als neue Buchung. Es fällt für dieses erneut eine Anzahlung von 40% der Gesamtvergütung an (Zahlung zur Terminreservierung).

    FOTOSHOOT
    Die gewünschte Verschiebung eines Fotoshoots muss mindestens 12 Stunden vor dem Termin an Fabian Kappeler Film & Photo per Email mitgeteilt und von diesem bestätigt werden. Sollte keine Meldung erfolgen und der Auftraggeber nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, so werden 100% des Angebots in Rechnung gestellt.

    4.3 VERSPÄTUNG UND NICHTERSCHEINEN
    Erscheint der Auftraggeber nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort, so gilt dies als Verspätung. Verspätungen von mehr als 60 Minuten ohne eine telefonische oder schriftliche Meldung an Fabian Kappeler Film & Photo, gelten als Nichterscheinen. Das gebuchte Angebot wird zu 100 Prozent in Rechnung gestellt.

    Fabian Kappeler Film & Photo ist nach genannter 60-minütiger Wartezeit nicht mehr verpflichtet den Auftrag auszuführen und verlässt den vereinbarten Ort.

    4.4 ANGEORTNETE MASSNAHMEN
    Im Fall von angeordneten Massnahmen (Zb.: durch den Bundesrat aufgrund einer Epidemie oder Pandemie), wie zum Beispiel einem Veranstaltungsverbot für die gesamte Schweiz, durch welche eine grundsätzliche Unmöglichkeit der Durchführung eines gebuchten Filmdrehs bzw. Fotoshoots zustande kommt, kann der gebuchte Termin durch den Auftraggeber:

    + kostenfrei auf einen anderen Tag im selben oder darauf folgenden Jahr verschoben werden

    + wie folgt storniert werden —> Bereits geleistete Zahlungen werden zurück erstattet, es verbleiben jedoch 10% des gebuchten Angebotes bei Fabian Kappeler Film & Photo (für bereits geleisteten Aufwand wie Vorbereitungen und Planungen, Erstellung Vertrag, Persönliche Treffen vorab, oder telefonische Beratung etc.)

  5. HÖHERE GEWALT FOTOGRAF / FILMEMACHER
    Ist es Fabian Kappeler Film & Photo aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und anderen schwerwiegenden Gründen) nicht möglich den Auftrag auszuführen, so verzichtet Fabian Kappeler Film & Photo auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Fabian Kappeler Film & Photo kann nicht rechtlich belangt werden.

    FILMDREH / FOTOSHOOT
    Fabian Kappeler Film & Photo bemüht sich (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen / einen Ersatz-Filmemacher, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatzfotograf / Ersatz-Filmemacher gefunden werden kann, besteht nicht.
    Für Mehrkosten, die seitens dem Auftraggeber durch Buchung Dritter (Schauspieler, Designer etc.) entstehen, haftet Fabian Kappeler Film & Photo nicht. Der Auftraggeber verzichtet auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an Fabian Kappeler Film & Photo. Eine zuvor geleistete Anzahlung, oder bereits komplett bezahlte Aufträge werden dem Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet.

  6. BEANSTANDUNGEN / SICHERUNG DER FOTO- / FILMDATEIEN / HAFTUNG
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Fabian Kappeler Film & Photo gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Schäden oder Beanstandungen die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials / Filmmaterials / die Ware betreffen, sind innerhalb 7 Wochentagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial / das Filmmaterial als genehmigt.

    Defekte Datenträger werden innerhalb drei Monaten gegen dessen Rücksendung (auf Kosten von Fabian Kappeler Film & Photo) ausgetauscht.

    Nach dem Erhalt der Fotos / des Films ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherung der Dateien. Fabian Kappeler Film & Photo empfiehlt dem Auftraggeber eine Sicherung der Fotos / des Films auf mindestens einem weiteren Datenträger. Die Speicherung der Daten nach Auftragsabschluss sind nicht Bestandteil der angebotenen Leistung und müssen gesondert vereinbart werden.

    Für Schäden gleich welcher Art anlässlich der Vertragserfüllung, haftet Fabian Kappeler Film & Photo für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

    Für Schäden oder Verlust ( trotz mehrfacher Sicherungsmassnahmen) der digitalen Bilddaten, haftet Fabian Kappeler Film & Photo nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.

    Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung von Fabian Kappeler Film & Photo ausgeschlossen.

    Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann Fabian Kappeler Film & Photo bestimmen.

    Liefertermine für Fotos und Filme sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Fabian Kappeler Film & Photo im Leistungsvertrag bestätigt worden sind. Fabian Kappeler Film & Photo haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    Die Organisation und Vergabe von Buchungen an Fabian Kappeler Film & Photo sowohl die Ausführung eines Auftrags erfolgt mit grösster Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die Fabian Kappeler Film & Photo nicht zu vertreten hat oder höhere Gewalt (zb. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, Epidemien, Pandemien, Lock-Downs etc.) kein Fotograf / Filmemacher zu dem vereinbarten Filmdreh / Fotoshoot erscheinen, bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden oder Folgen übernommen werden.

  7. DATENSCHUTZ
    Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten, gespeichert werden. Fabian Kappeler Film & Photo verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
  8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN / SALVATORISCHE KLAUSEL
    Die mit Fabian Kappeler Film & Photo abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Schweizerischen Recht.
    Alle Änderungen und Ergänzungen die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form.
    Fabian Kappeler Film & Photo behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.

    Gerichtsstand ist Köniz bei Bern, der Geschäftssitz von Fabian Kappeler Film & Photo.

    Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, oder werden, oder die Bestimmungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab dem 01. August 2020